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MANDAT & HONORAR

Erstgespräch

Zu Beginn jeder Beratungstätigkeit werde ich mit Ihnen ein Gespräch führen, an dem Sie mir Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen allenfalls verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Bringen Sie zu diesem Zweck die relevanten Unterlagen (z. B. einen Vertrag oder ein Kündigungsschreiben) mit. Nach dem Erstgespräch werde ich Ihnen mitteilen, ob ich bereit bin, Ihr Mandat zu übernehmen. Sofern auch Sie bereit sind, mich als Anwalt beizuziehen, werde ich Ihnen die notwendigen Dokumente zur Unterschrift zustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen für Sie keine Kosten an.

Der weitere Verlauf hängt im Wesentlichen von der Streitigkeit und Ihren Vorstellungen ab. Die einzelnen Schritte werde ich jeweils mit Ihnen besprechen. Hierzu gehören auch Empfehlungen und Risikoeinschätzungen.

Honorar

Die Höhe des Honorars wird im Einzelfall festgelegt, richtet sich aber nach den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der Streitsache und den üblichen Honoraren an Ihrem Wohnsitz oder dem Ort, an dem die Streitsache vor einer Behörde oder einem Gericht verhandelt wird. Das Honorar wird durch eine Honorarvereinbarung verbindlich festgelegt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine detaillierte Auflistung der angefallenen Kosten zu verlangen. Zudem werde ich Sie darüber informieren, ob Sie Anrecht auf unentgeltliche Verbeiständung haben und ob Sie damit rechnen können, dass Ihnen die Gegenpartei die Anwaltskosten ersetzen muss. In der Regel verlange ich für die voraussichtlich anfallenden Arbeiten einen Kostenvorschuss.

Weitere Informationen

Der Schweizerische Anwaltsverband ist die Berufsorganisation der Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz. Er hat auf seiner Website www.sav-fas.ch wertvolle Informationen veröffentlicht, was beim Beizug einer Anwaltin oder eines Anwalts zu beachten ist. Sie finden dort auch Hinweise zum Anwaltsgeheimnis und zur Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte.